Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kurz+knackig GmbH
1 Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Leistungen der kurz+knackig GmbH, nachfolgend in Kurzform „kurz+knackig GmbH“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von kurz+knackig GmbH vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen kurz+knackig GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die kurz+knackig GmbH erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Kommunikation, Werbung, Marketing, Consulting, Visualisierung, Shopbau und Messebau, Locationmanagement, Event Catering. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von der kurz+knackig GmbH.
1.5
Grundlage für die Leistungen von kurz+knackig GmbH und Vertragsbestandteil sind die schriftlichen Auftragsunterlagen zum jeweiligen Projekt. Wird der Auftrag bzw. das Briefing mündlich erteilt, so wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
1.6
Die Angebote von der kurz+knackig GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von der kurz+knackig GmbH zustande.
2 Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde hat der kurz+knackig GmbH alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt kurz+knackig GmbH zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
2.2
Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird die kurz+knackig GmbH von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Die kurz+knackig GmbH hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
2.3
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt die kurz+knackig GmbH insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
2.4
Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von kurz+knackig GmbH integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von der kurz+knackig GmbH vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
3 Urheber- und Nutzungsrechte
3.1
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.
In jedem Fall werden dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten Nutzungsrechte nach Maßgabe des im Auftrag vereinbarten Umfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eingeräumt.
3.2
Sofern an den im Rahmen des Projektvertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen von kurz+knackig GmbH Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt.
3.3
Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der kurz+knackig GmbH.
3.4
Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von der kurz+knackig GmbH und ist gesondert zu honorieren.
3.5
Die Leistungsergebnisse von kurz+knackig GmbH dürfen vom Kunden oder die vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung der kurz+knackig GmbH.
3.6
Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 oder 3.5 steht der kurz+knackig GmbH unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.
3.7
Über den Umfang der Nutzung steht der kurz+knackig GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
3.8
Sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes bestimmt ist, werden die Nutzungsrechte als nicht ausschließliche Lizenzen eingeräumt.
4 Vergütung
4.1
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht kurz+knackig GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann die kurz+knackig GmbH dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der kurz+knackig GmbH verfügbar sein. Ebenfalls ist die kurz+knackig GmbH zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.
4.3
Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden der kurz+knackig GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen der kurz+knackig GmbH über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird die kurz+knackig GmbH den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
4.4
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5 Gewährleistung und Haftung
5.1
Die kurz+knackig GmbH haftet für Schäden des Kunden, wenn eine Hauptleistungspflicht oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt, in allen übrigen Fällen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die kurz+knackig GmbH haftet unbegrenzt für zugesicherte Eigenschaften, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Personenschäden sowie gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
5.2
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der kurz+knackig GmbH erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich-rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält die kurz+knackig GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
5.3
Die kurz+knackig GmbH haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.
6 Verwertungsgesellschaften
6.1
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der kurz+knackig GmbH verauslagt, hat der Kunde diese an die kurz+knackig GmbH zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
7 Leistungen Dritter
7.1
Die kurz+knackig GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. kurz+knackig GmbH zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.
8 Media-Planung und Media-Durchführung
8.1
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung führt die kurz+knackig GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten durch. Einen werblichen Erfolg schuldet kurz+knackig GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
8.2
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die kurz+knackig GmbH berechtigt, Fremdkosten dem Kunden sofort in Rechnung zu stellen und die Weiterleitung an die entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang durch den Kunden vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang und daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet die kurz+knackig GmbH nicht, sofern die Zahlungsverzögerung durch den Kunden verursacht wird.
9 Präsentationen/Pitches
9.1
Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht der kurz+knackig GmbH ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von kurz+knackig GmbH sowie etwaige Kosten von Fremdleistungen deckt. Sofern die kurz+knackig GmbH nach der Präsentation/dem Pitch keinen Auftrag erhält, so bleiben Eigentum und Rechte an den Leistungen und Präsentationsunterlagen im Eigentum der kurz+knackig GmbH. Der Kunde erhält für diesen Fall keinerlei Nutzungsrechte an den Leistungen und darf diese insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, veröffentlichen bzw. verbreiten.
9.2
Jede Verwendung, Bearbeitung und Nachahmung der Leistungen der kurz+knackig GmbH ist untersagt.
10 Geheimhaltung
10.1
Die kurz+knackig GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die die kurz+knackig GmbH aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
10.2
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung der kurz+knackig GmbH oder im Auftrag der kurz+knackig GmbH handelnden Personen zugehenden und bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.
11 Kennzeichnung und Werbung
11.1
Die kurz+knackig GmbH darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen.
Ebenso darf die kurz+knackig GmbH den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf die kurz+knackig GmbH Hyperlinks zu den von ihnen erstellten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. Die kurz+knackig GmbH ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch die kurz+knackig GmbH erstellten Druckvorlagen in die eigenen Online- und Offline-Werbemittel zu integrieren.
11.2
Der Kunde räumt der kurz+knackig GmbH zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.
11.3
Die Rechte nach 11.1 und 11.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.
12 Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
12.1
Die kurz+knackig GmbH behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen sowie jeglichen Kreationen und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
12.2
Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen mit der kurz+knackig GmbH auf seine Rechnung zurückzusenden.
12.3
Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (bspw. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der kurz+knackig GmbH.
13 Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1
Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 4 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14 Schlussbestimmungen
14.1
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.